Laut österreichischer Rechtslage steht dem Patienten eine Kostenrückerstattung zu. Die Höhe richtet sich nach dem Honorar, das die betreffende Krankenkasse dem Vertragsarzt bezahlt, abzüglich eines Selbstbehaltes.
Nicht alle Leistungen können vom Wahlarzt aber zu Kassentarifen angeboten werden.
Scheuen Sie sich daher nicht den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung bezüglich eines Kostenvoranschlages zu befragen. Für Leistungen die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z.B. Tauglichkeitsuntersuchungen oder Leistungsdiagnostik bei gesunden Personen, erfolgt von den Kassen keine Kostenrückerstattung.
Ein Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif wird evtl. von einer Privatversicherung übernommen (je nach Vertrag).