Wahlarzt-Informationen

Was ist ein Wahlarzt?

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (des Patienten) ab, sich seinen behandelnden Arzt frei wählen zu können.

Der Wahlarzt ist dabei ein niedergelassener Arzt, der kein Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse des betreffenden Patienten hat.

Wie wird verrechnet?

Nach Abschluss der Behandlung erstellt Ihnen der Wahlarzt eine detaillierte Honorarnote mit allen durchgeführten Leistungen.

Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank wird die Honorarnote bei der entsprechenden Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Laut österreichischer Rechtslage steht dem Patienten eine Kostenrückerstattung zu. Die Höhe richtet sich nach dem Honorar, das die betreffende Krankenkasse dem Vertragsarzt bezahlt, abzüglich eines Selbstbehaltes.
Nicht alle Leistungen können vom Wahlarzt aber zu Kassentarifen angeboten werden.

Scheuen Sie sich daher nicht den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung bezüglich eines Kostenvoranschlages zu befragen. Für Leistungen die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z.B. Tauglichkeitsuntersuchungen oder Leistungsdiagnostik bei gesunden Personen, erfolgt von den Kassen keine Kostenrückerstattung.

Ein Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif wird evtl. von einer Privatversicherung übernommen (je nach Vertrag).